Beim Eintritt in die rose müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- Die M/jF sind beim Eintritt zwischen 13 und 18 Jahre alt.
- Sie bringen die Bereitschaft mit, an gemeinsam vereinbarten Zielen zu arbeiten.
- Vor Eintritt wird festgelegt, ob eine externe Psychotherapie während des Aufenthaltes obligatorisch ist.
- Die M/jF müssen einer externen Tagesstruktur nachgehen (Schule, Lehre Praktikum, ...).
- Sie erklären sich mit der Hausordnung einverstanden und unterschreiben diese mit dem Eintritt.
- Die Kostengutsprachen durch die Behörden für die Platzierung und für die Schule liegen bei Eintritt vor; ebenso die Einweisungsverfügung der Vormundschaftsbehörde oder der Jugendanwaltschaft.
Nicht aufgenommen werden Mädchen und junge Frauen mit
- akuter Suizidgefährdung
- akuten psychotischen Zustände
- alltagsbestimmendem Drogenmissbrauch
- schwerer geistiger Behinderung.