Bewilligung
- Anerkennung durch das eidgenössische Bundesamt für Justiz (EJPD)
- Anerkennung durch den Kanton Appenzell Ausserrhoden, Departement Gesundheit
- Aufnahme in die IVSE
Aufsichtstelle
- Aufsichtsstelle ist der den Kanton Appenzell Ausserrhoden, Departement Gesundheit